Waschanlage und Baumangel: Zehnjährige Gewährleistung für professionelle Ausrüstung ausgeschlossen

Waschanlage und Baumangel: Zehnjährige Gewährleistung für professionelle Ausrüstung ausgeschlossen

Veröffentlicht am : 03/04/2025 03 avril avr. 04 2025

Quelle: www.courdecassation.fr

Ein Betreiber einer Waschanlage beauftragte ein Unternehmen mit Erd-, Straßen- und Leitungsarbeiten. Als er feststellte, dass ungefiltertes Wasser auf die Waschbahnen floss, machte er das Unternehmen haftbar und verklagte es auf Schadenersatz, woraufhin dieses seinen Versicherer in Anspruch nahm.

Das Berufungsgericht bestätigte die zehnjährige Haftung des Unternehmens mit der Begründung, dass die ausgeführten Arbeiten ein Bauwerk darstellten und die Unzulänglichkeit des Ölabscheiders die Ursache dafür war. Folglich verurteilte es den Versicherer, für das Unternehmen einzustehen.

Das Kassationsgericht hob das Urteil teilweise auf und entschied, dass das Berufungsgericht die Konsequenzen aus seiner Feststellung hätte ziehen müssen, dass der Ölabscheider mit der Tätigkeit der Waschanlage in Zusammenhang stand. Es wies darauf hin, dass gemäß Artikel 1792-7 des französischen Zivilgesetzbuches ein Element, dessen ausschließliche Funktion darin besteht, eine gewerbliche Tätigkeit in dem Bauwerk zu ermöglichen, nicht der zehnjährigen Gewährleistung unterliegt.
 

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