Verantwortung des Gerichtssachverständigen: Ein mangelhafter Bericht kann teuer werden

Verantwortung des Gerichtssachverständigen: Ein mangelhafter Bericht kann teuer werden

Veröffentlicht am : 22/04/2025 22 avril avr. 04 2025

Quelle: www.legifrance.gouv.fr

Nach der Abweisung ihrer Klage auf Gewährleistung gegen die Bauunternehmer ihres Hauses verklagte eine Eigentümerin den Sachverständigen und dessen Versicherer, da sie der Ansicht war, dass die Mängel des Sachverständigengutachtens zum Scheitern ihres Verfahrens geführt hätten.

Das Berufungsgericht erklärte die Klage für zulässig, da die Verjährungsfrist erst mit der endgültigen Zurückweisung der Kassationsbeschwerde gegen die ursprüngliche Entscheidung, d. h. am 3. April 2013, zu laufen begonnen habe. Da die Klage am 10. Februar 2017 zugestellt worden war, war die Klage nicht verjährt.

Das Kassationsgericht bestätigt: Der Beginn der Verjährungsfrist für die Haftung des Sachverständigen beginnt mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, die den Schaden feststellt. Er bestätigt auch die Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach der Sachverständige einen Fehler begangen hatte, indem er einen ungenauen Bericht erstellt hatte, wodurch die Klägerin eine Chance auf Erfolg verloren hatte. Seine Haftung wurde zu 40 % festgestellt.
 

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