Fehlerhafte Gesundheitsprodukte: Die Art des Kausalzusammenhangs

Fehlerhafte Gesundheitsprodukte: Die Art des Kausalzusammenhangs

Veröffentlicht am : 06/12/2024 06 décembre déc. 12 2024

Artikel 1245-8 des frz. Zivilgesetzbuches sieht vor, dass im Bereich der außervertraglichen Haftung für fehlerhafte Produkte „der Kläger den Schaden, den Fehler und den Kausalzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden beweisen muss“.

Der frz. Kassationsgerichtshof war erneut mit der Frage des Kausalzusammenhangs zwischen dem angeblich fehlerhaften Produkt und dem vom Opfer erlittenen Schaden im Zusammenhang mit Gesundheitsprodukten befasst.

In diesem Fall war das Berufungsgericht Montpellier der Ansicht, dass der Kausalzusammenhang nicht nachgewiesen sei, da es keinen wissenschaftlichen Konsens über die möglichen Auswirkungen von Levothyrox gebe. Der Kassationsgerichtshof beanstandete die Argumentation des Berufungsgerichts und erinnerte daran, dass der Nachweis des Kausalzusammenhangs durch eine Vermutung, d. h. durch schwerwiegende, präzise und übereinstimmende Indizien, ausreichend sei.

Cour de cassation, civile, Chambre civile 1, 14 novembre 2024, 23-50.016, Publié au bulletin
 

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