Änderung der Rechtsprechung: Die in Artikel 1648 des französischen Zivilgesetzbuchs vorgesehene zweijährige Frist ist eine Verjährungsfrist, die durch ein im Eilverfahren angeordnetes Sachverständigenverfahren ausgesetzt werden kann
Veröffentlicht am :
14/03/2025
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Quelle: www.courdecassation.fr
Eine Käuferin hat ein Gebrauchtfahrzeug von einem gewerblichen Verkäufer gekauft. Als sie drei Jahre später eine...